Nutzerkonto

Andreas Fischer-Lescano: Soziologische Rechtsästhetik
Soziologische Rechtsästhetik
(S. 31 – 60)

Andreas Fischer-Lescano

Soziologische Rechtsästhetik

PDF, 30 Seiten

Das ästhetische Wissen des Rechts ist unterentwickelt. Die ästhetische Theorie bietet das Potenzial für die Ausbildung eines Sensoriums der rationalen und arationalen Kräfte des Rechts. Dieser Beitrag entwickelt deshalb eine soziologische Rechtsästhetik, die sich in der Selbstreflexion des Rechts menschlichen und gesellschaftlichen Kräften öffnet und dadurch die Möglichkeit eines anderen Rechts »jenseits von Rechts-Gewalt« aufzeigt.

 

  • Emotionen
  • Systemtheorie
  • Soziologie
  • Ästhetisierung
  • Rationalität

Meine Sprache
Deutsch

Aktuell ausgewählte Inhalte
Deutsch, Englisch, Französisch

Andreas Fischer-Lescano

ist Professor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen und seit 2008 Direktor des Zentrums für Europäische Rechtspolitik Bremen (ZERP). Lehr- und Forschungstätigkeiten übte er an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, am Europäischen Hochschulinstitut Florenz sowie an der Universität Bielefeld aus. Schwerpunkte seiner Forschung bilden neben dem Öffentlichen Recht und dem Europa- und Völkerrecht Fragen der Rechtstheorie sowie der Rechtssoziologie.

Monika Dommann (Hg.), Kijan Malte Espahangizi (Hg.), ...: Nach Feierabend 2015

Obwohl Recht auf Wissen zurückgreift und neues Wissen produziert, ist der epistemische Status von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Rechtsansprüchen und Gerechtigkeitsvorstellungen in der wissensgeschichtlichen Forschung bislang wenig beleuchtet worden. Diese Ausgabe untersucht den breiten Fundus von Wissen, der bei der Formulierung von Rechts- und Gerechtigkeitsansprüchen ebenso ins Spiel kommt wie bei Praxen des Anklagens, Ermittelns oder Urteilens. Auf welche Weise und in welcher Form finden dabei Wissensbestände aus anderen Disziplinen, Gesellschaftssphären und kulturellen Bereichen Eingang in die Rechtspraxis? Wie wirkt das Recht auf die Fabrikation von Wissen ein? Und welche Rolle spielen Kriterien und Praktiken der Rechtfertigung, der Zeugenschaft und der Macht?

Inhalt