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Kyrylo Tkachenko: Bologna-Prozess
Bologna-Prozess
(S. 67 – 72)

Auflösung der Universität im wirtschaftlichen Feld

Kyrylo Tkachenko

Bologna-Prozess

PDF, 6 Seiten

Betrachtet man die gesamte Geschichte der europäischen Hochschulbildung, so bezeichnet der Bologna-Prozess den ersten umfassenden Versuch, die Autonomie des wissenschaftlichen Feldes zugunsten privatwirtschaftlicher Imperative (↑ Employability) zu opfern. In erster Linie handelt es sich um eine symbolische Unterwerfung der Universitäten, eine Delegitimierung ihres Anspruchs auf eigene Zielsetzungen. Obwohl eine komplette Privatisierung von Universitäten (↑ Korporatisierung) unter heutigen Bedingungen in Europa immer noch undurchsetzbar ist, ist es durchaus möglich, dass auch Universitäten sich eventuell erfolgreich privatisieren lassen, sodass sie keine öffentliche Finanzierung mehr in Anspruch nehmen und Profit abwerfen. Voraussetzung dafür wäre eine komplette Abschaffung der staatlichen Finanzierung des Hochschulwesens, die Folgen wären eine massive Verringerung der Anzahl der Studierenden und der Universitäten selbst, sowie ein starker Rückgang der Grundlagenforschung, wenn nicht gar ihr Ende. In dem Maße, in dem dann immer noch Wissenschaft betrieben würde, würde aber das wissenschaftliche Feld seine Autonomie in Bezug auf das ökonomische Feld behalten. Eine komplette Unterwerfung des wissenschaftlichen Feldes würde seine Auflösung bedeuten und ist somit streng genommen undurchführbar.

Der Hauptzweck der Bologna-Reformen liegt in Folgendem: Ihren Gegenstand und ihren Sinn soll die wissenschaftliche Tätigkeit nicht mehr selbstständig bestimmen – diese werden von einer ihr äußerlichen Legitimierungsinstanz, der »ökonomischen Notwendigkeit«, abhängig gemacht. Die Legitimierungsmechanismen des Bologna-Prozesses sind dieselben wie im Fall der übrigen neoliberalen Reformen: Im Zuge einer langen Arbeit wird erst eine neue Begrifflichkeit (↑ Bologna-Glossar) in den Schmieden der privatwirtschaftlichen Lobby hervorgebracht und dann durch die Medien unter dem Signum »Es gibt keine Alternative« der Öffentlichkeit nahegelegt. Die Verhandlungswege zwischen den Politikern und dieser Lobby sind in Europa innerhalb der letzten zwei Jahrzehnte ohnehin viel kürzer und viel direkter geworden, sodass die mediale Arbeit sich vor allem an die Öffentlichkeit richtet, bei der ein mangelndes Verständnis für »unpopuläre Reformen« viel spürbarer ist.

Das begriffliche Instrumentarium der neuen Hochschulreform ist nicht erst im Zuge des Bologna-Prozesses entstanden. Aber selbst wenn manche Elemente desselben aus anderen Kontexten übernommen sind,1 entstammt es als ein zusammenhängendes Ganzes den zugrundeliegenden Dokumenten von Organisationen wie der WTO, dem Internationalen Währungsfonds, der Weltbank, der OECD und den think tanks wie der Bertelsmann-Stiftung, die ihre Arbeit auf diesem Feld spätestens Ende der 80er begonnen haben. So wurde der Begriff »↑ lebenslanges Lernen« in seinem heute geläufigen Sinn schon 1989 in einem Dokument des European Round Table of Industrialists verwendet; dass das Ziel der Hochschulen in der Ausbildung des »Humankapitals« liege, darauf bestanden der Bundesverband der Deutschen Industrie und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände 1990; die Forderung nach »↑ Evaluation« wurde bereits in einem Dokument der Bertelsmann-Stiftung 1992 verlautbart; die »Diversifikation« der universitären Finanzierung wurde europäischen Staaten durch die Weltbank 1995 empfohlen; die Abwesenheit des »Wettbewerbs« unter europäischen Universitäten bemängelte die OECD 1996. Das gleiche trifft auch auf »Informationsgesellschaft«, »↑ Kompetenzen«, »↑ Qualitätssicherung« und andere Schlagwörter zu, die entweder direkt dem wirtschaftlichen Wortschatz entnommen oder auf Umwegen daraus abgeleitet sind und mit dem Anspruch aufgeführt werden, die Ziele der universitären Bildung am geschicktesten auszudrücken.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts durchlief das Verhältnis zwischen der Hochschulbildung und dem ↑ Arbeitsmarkt eine tiefe Transformation, die durch zwei zusammenhängende Prozesse gekennzeichnet ist – die Expansion der Hochschulbildung und die Inflation von Abschlüssen. Gleichzeitig mit der Zunahme des Anteils der Hochschulabsolventen an der Bevölkerung, nahm der Unterschied in den Gehältern zwischen denjenigen mit und denjenigen ohne Universitätsbildung ab. Die »Verfachhochschulung« der Universitäten ist ein objektiver Prozess, der lange vor Bologna einsetzte: Es wurden nicht nur neue Fächer eingeführt, die im Vergleich mit traditionellen universitären Fächern wie der Philosophie oder der Literaturwissenschaften direkt berufsvorbereitend sind, sondern denselben fiel ein immer größerer Anteil der Studierenden zu. Die universitäre Bildung ist zwar im Zuge dieser Transformation zum wichtigsten Prädikator der Einkommensunterschiede geworden, aber dieselben sind gleichzeitig geringer geworden als zu Zeiten, in denen Universitäten nur wenigen zugänglich waren und durch berufsferne Fächer dominiert wurden. Bemerkenswert ist auch, dass die Universität sich damals weniger durch einen Bezug zum Arbeitsmarkt legitimieren musste.

Im Lichte dieser Transformationen ist der Bologna-Prozess ein verzweifeltes Mittel der Wertsteigerung von Abschlüssen (was aus egalitärer Sicht wiederum unnötig ist). Dazu gehört die Einführung von Studiengebühren und der Versuch, eine Kluft zwischen Eliteuniversitäten/-studiengängen (↑ Elite; ↑ Exzellenz) und der »Restekategorie« zu festigen, sowie die Aufteilung des Studiums in das kurze »berufsvorbereitende« Bachelorstudium und das höhere Masterstudium, das insgesamt sogar länger als der traditionelle Diplom- oder Magisterabschluss dauert. Wenn die Universitätsabschlüsse schon nicht der Inflation entzogen werden können, so versucht man zumindest einige von ihnen durch die Herabstufung des Restes zu retten. Widersprüchlich ist das insofern, als dass das Bachelorstudium, das »für die Mehrzahl der Studierenden zu einer ersten Berufseinmündung«2 führen sollte, ein Teil der Erlangung des höheren Masterabschlusses werden soll. Die Unterordnung von einer ganzen Reihe von Fächern, ohne welche die Universität kaum vorstellbar ist, unter den Imperativ der »Berufsqualifizierung« ist außerdem streng genommen nicht möglich.

In der Tat ist Bologna genauso vielgestaltig wie widersprüchlich. Betrachtet man die kontinuierliche Abnahme der Ausgaben pro Studierenden beziehungsweise die anteilige Abnahme der Ausgaben für Hochschulwesen am Bruttoinlandsprodukts, die Kürzung von Hochschullehrerstellen zwischen 1995 und 2005, die mit der Zunahme der Studentenzahl zusammenfiel, so erscheinen die vorgeschriebenen Mittel der »Qualitätssicherung«, der »↑ Evaluation« und Ähnlichem als bloße Floskeln. Einige der proklamierten Ziele und die erreichten Ergebnisse gehen auseinander: Tatsächlich wird den Studierenden der mit dem traditionellen Abschluss vergleichbare Master-Abschluss erschwert. Da der Bachelor-Abschluss in der Regel als berufsqualifizierend gelten soll, kann man nicht behaupten, dass dieses Ergebnis eine unerwünschte und bald zu beseitigende Nebenerscheinung ist. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu betonen, dass man die eigentlichen Ziele des Bologna-Prozesses von leeren Alibi-Versicherungen wie »die Beachtung der sozialen Dimension«, »Geschlechtergerechtigkeit« (↑ Gender-Mainstreaming) und ähnlichen unterscheiden muss. Es ist nicht schwer einzusehen, dass die Einführung von Studiengebühren oder die ausgesprochen anti-egalitäre Forderung nach Wettbewerb nichts mit der »Beachtung der sozialen Dimension« zu tun hat. (Es gibt keinen Wettbewerb ohne eine Mehrheit der Verlierer.) Interessanterweise zeigen die Ergebnisse der Studienreform auch, dass der Frauenanteil unter Masterabschlüssen geringer ist als derjenige unter Bachelorabschlüssen sowie im Vergleich zu traditionellen Abschlüssen.

Auch die Oktroyierung privatwirtschaftlicher Modelle auf das wissenschaftliche Feld wird und kann lediglich teilweise gelingen und ist nicht nur auf eine direkte Übernahme dieser Modelle, sondern auch auf eine Nachahmung derselben angewiesen. Einige Universitäten können zwar mehr Geld erwirtschaften als die anderen und sind in diesem Kontext vollwertige ökonomische Agenten, sodass der Begriff »Wettbewerb« hier seine direkte Bedeutung beibehält. Doch im Fall von, sagen wir, »konkurrierenden Theorien« – mag der Ausdruck auch noch so seltsam anmuten – hat der Begriff »Wettbewerb« im Vergleich zum ökonomischen Feld eine übertragene Bedeutung. Gerade aus der Unmöglichkeit einer direkten Übertragung privatwirtschaftlicher Modelle rührt der dem Bologna-Prozess eigentümliche Quantifizierungs-Zwang in Bezug auf wissenschaftliche Leistungen: Wenn schon der Wert dieser Dinge sich nicht direkt in Geld ausdrücken lässt, dann soll er sich zumindest irgendwie beziffern lassen (↑ Leistungspunkte/ECTS). Kein Zufall, dass dieses System, wie es beispielsweise den Shanghai-Rankings (↑ Ranking) zu entnehmen ist, dazu tendiert, die »Besten« mit den »Reichsten« gleichzusetzen. Dass dieses normative Ideal nie erreicht werden kann, ist naheliegend. Eine komplette Gleichsetzung würde bedeuten, dass das dem wissenschaftlichen Feld eigentümliche symbolische Kapital durch dieses System radikal verfehlt wird und die Wissenschaft sich dann bestenfalls an einem anderen Ort als der Universität befinden wird (↑ Universität, unsichtbare). Diese Forderung kann auch nicht explizit gemacht werden, ohne ihre Absurdität zu offenbaren. Aber selbst wenn es auf eine komplette Gleichsetzung auch in Zukunft nicht ankommen kann, wird dadurch schon jetzt eine Infragestellung der Autonomie des wissenschaftlichen Feldes erreicht.

Es ist vor allem die symbolische Gewalt der Zahlen, durch welche dem wissenschaftlichen Feld eine Nachahmung des privatwirtschaftlichen Wettbewerbs aufgezwungen wird. Ihr Ziel kann diese mit bürokratischen Mitteln betriebene Nachahmung nur in einem zweiten Schritt erreichen und zwar wiederum primär unter der Verwendung von rein bürokratischen Mitteln. Diejenigen, die im Wettbewerb der Zahlen besser abschneiden, werden auch besser entlohnt. Eine »natürliche« Verwandlung von Evalutionsergebnissen (↑ Evaluation) in bares Geld gibt es nicht. Um den Sinn des verlangten Wettbewerbs unmissverständlich klar zu machen, schreibt man dabei dem erfolgreichen Vermarkten einen evaluationsstarken Wert zu. »Denn wer da hat, dem wird gegeben, dass er die Fülle habe« – so wird heute die Natur der wissenschaftlichen Zusammenarbeit durch die Machthaber deklariert. Wer mehr »Drittmittel« einzuwerben imstande ist, gilt als besonders leistungs- und wettbewerbsfähig und wird belohnt. Die Macht des Staates, ein neuer Verwaltungsapparat, der unter seiner Ägide um das wissenschaftliche Feld errichtet wurde, sowie der bis dahin nicht gekannte Verwaltungsaufwand seitens der Universitäten müssen herhalten, damit einer angeblich so elementaren Sache wie dem Wettbewerb auch im Rahmen der Universität endlich alle Hindernisse aus dem Weg geräumt werden (↑ Koordinator/in, gescheitert).

Einen privatwirtschaftlichen Markt dort zu inszenieren, wo es ihn nicht gibt und nicht geben kann, ist natürlich schwer. Da hilft auch die Nachahmung der Unternehmensstrukturen in Form von Einführung der Hochschulräte kaum, die zudem extra mit »Vertretern der Wirtschaft« versehen sind. Der Wettbewerb wird zu einer Planwirtschaft, der Staat macht sich dabei schizophren. Obwohl die Bundesregierung nach der Föderalismusreform von 2006 als nicht mehr zuständig für die Finanzierung des Hochschulwesens erklärt wurde, bedeutet beispielsweise die gleichzeitige Einführung einer »leistungsabhängigen« Finanzierung in Form von Exzellenzinitiativen, dass der Staat sich dabei zum Richter in Fragen der wissenschaftlichen Qualität ermächtigt. Das stellt zwar einen Verstoß gegen das vom Grundgesetz garantierte Recht auf Wissenschaftsfreiheit dar, aber das Ziel ist, so heißt es, die Autonomie der Hochschulen zu erhöhen. So interpretierte Autonomie bedeutet, dass die öffentliche Finanzierung des Hochschulwesens als nicht mehr selbstverständlich gilt. Es heißt zwar, dass man die besten Universitäten haben will, aber genau deswegen soll sich der Staat möglichst zurückhalten – so, als ob nur der Markt eine wirkliche Freiheit und ein Gedeihen gewähren könnte. Dasselbe betrifft auch die Studierenden: Man will zwar mehr und vor allem bessere Studierende haben, aber genau deswegen sollten sie begreifen, dass ihr Studium nicht eine Inanspruchnahme eines durch den Staat garantierten Rechts, sondern eine individuelle »Zukunftsinvestition« darstellt. (Da die Studiengebühren aber nur ein Zehntel der staatlichen Ausgaben decken, kann hier nur von einer symbolischen Selbstfinanzierung die Rede sein.) Dem in die schizophrenen Verhaltensweisen treibenden Dogma zufolge wären Universitäten erst dann autonom, wenn sie sich komplett im wirtschaftlichen Feld aufgelöst haben. Dass das ohne desaströse Folgen für Universitäten, also vermutlich nie, stattfinden wird, ist naheliegend. Selbst die USA, die von europäischen »Reformatoren« wo nur möglich nachgeahmt werden, geben für die Hochschulbildung einen größeren Teil des BIP für die Hochschulbildung als Deutschland aus und finanzieren dieselbe überwiegend aus öffentlichen Mitteln. Auch dieses normative Ideal wird aller Wahrscheinlichkeit nach nie erreicht. Man hat es aber erreicht, Universitäten dadurch zu steuern, dass ihnen ein Status unvollkommener, suspekter und schuldiger Agenten zukam. Sie werden es zwar nie fertigbringen, »richtig« zu handeln, versuchen sollen sie es aber trotzdem.

Die Unterschiede in der Finanzierung zwischen »Elite-« und den restlichen Universitäten sind immer noch nicht groß. Die Existenz der wenigen privaten Universitäten steht in Frage – auf Grund der »unfairen Konkurrenz« seitens der staatlich finanzierten Universitäten sind sie permanent von Verschuldung bedroht. Entgegen der politischen Planung strebt auch die Mehrheit der Bachelor-Absolventen einen Master-Abschluss an. Die Studiengebühren sind in den meisten Bundesländern bereits abgeschafft bzw. nicht einmal eingeführt worden. In den vorgeordneten Hochschulräten sind die »Vertreter der Wirtschaft« umso weniger präsent, je umfangreicher die Befugnisse derselben sind. Inzwischen schafft es auch die Verwaltung an mehreren Universitäten erfolgreich, aus der »Implementierung des Bologna-Prozesses« soweit wie möglich Potemkinsche Dörfer zu bauen. Eine buchstäbliche Kommerzialisierung der Hochschulbildung scheint nach zwölf Jahren des Bologna-Prozesses geringe Fortschritte erreicht zu haben. Wie ausgeführt, soll das aber nicht über die bereits erlittenen Legitimitätsverluste des wissenschaftlichen Feldes zugunsten der »Wirtschaft« hinwegtäuschen, die eine perfekte Grundlage für eine weitere Gestaltung der Universität nach privatwirtschaftlichen Maßgaben abgeben – eine permanente Drohung, die in ihrem Kern bis an die Forderung der Selbstzerstörung reicht. Ihre deklarative Kraft hat die Sprache von Bologna kaum eingebüßt. Solange die Universität sich vor derselben rechtfertigen muss, bleibt sie immer noch im Schatten der »Wirtschaft«.

1 Die Theorie des Humankapitals wurde schon 1964 durch Gary Becker formuliert. Wirklichen Einfluss erreichte sie aber erst in den 90ern. Außerdem waren die radikal-reduktionistischen Ansprüche, mit welchen sie heute behauptet wird, ihrer ursprünglichen Form nicht eigentümlich. In den heutigen Debatten vergisst man auch sehr oft, dass das Konzept des lebenslangen Lernens ursprünglich (Anfang der 70er) durch humanistische Ideale geprägt war und dass der erste Versuch dieses Konzept im arbeitsmarktrelevanten Sinn, als ein Anhängsel der »Flexibilisierung« der Arbeitsverhältnisse, zu reformulieren, sich damals nicht durchsetzen konnte (OECD: Recurrent education – A strategy for lifelong education, Paris 1973).

2 Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: 10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.06.2003, Juni 2003, http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_06_12-10-Thesen-Bachelor-Master-in-D.pdf (aufgerufen: 7.7.2012).

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Kyrylo Tkachenko

studierte Philosophie in Kiew und promoviert an der Ludwig-Maximilians-Universität München über Hegels Wissenschaft der Logik.

Unbedingte Universitäten (Hg.): Bologna-Bestiarium

Unbedingte Universitäten (Hg.)

Bologna-Bestiarium

Broschur, 344 Seiten

PDF, 344 Seiten

»ECTS-Punkte«, »employability«, »Vorlesung« – diese und viele weitere Begriffe sind durch die Bologna-Reformen in Umlauf geraten oder neu bestimmt worden und haben dabei für Unruhe gesorgt. Die Universität ist dadurch nicht abgeschafft, aber dem Sprechen in ihr werden immer engere Grenzen gesetzt. Anfangs fremd und beunruhigend, fügen sich die Begrifflichkeiten inzwischen nicht nur in den alltäglichen Verwaltungsjargon, sondern auch in den universitären Diskurs überhaupt unproblematisch ein.

Das Bologna-Bestiarium versteht sich als ein sprechpolitischer Einschnitt, durch den diese Begriffe in die Krise gebracht und damit in ihrer Radikalität sichtbar gemacht werden sollen. In der Auseinandersetzung mit den scheinbar gezähmten Wortbestien setzen Student_innen, Dozent_innen, Professor_innen und Künstler_innen deren Wildheit wieder frei. Die Definitionsmacht wird an die Sprecher_innen in der Universität zurückgegeben und Wissenschaft als widerständig begriffen.

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